{"id":13671,"date":"2021-09-05T17:05:54","date_gmt":"2021-09-05T17:05:54","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nikocranes.com\/terms-of-use\/"},"modified":"2025-05-02T09:41:36","modified_gmt":"2025-05-02T09:41:36","slug":"terms-of-use","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.nikocranes.com\/de\/terms-of-use\/","title":{"rendered":"Allgemeine Verkaufsbedingungen"},"content":{"rendered":"<p><strong>\u00a7 1 Geltungsbereich <\/strong><br \/>\n1. Folgende Allgemeinen Verkaufsbedingungen unseres Unternehmens gelten ausschlie\u00dflich, soweit sie nicht durch eine individuelle schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien abge\u00e4ndert werden. 2. F\u00fcr Angebote, Bestellungsannahmen, Bestellungsbest\u00e4tigungen sowie den Verkauf unserer Waren gelten vorliegende Allgemeine Verkaufsbedingungen. Unser Unternehmen erkennt entgegenstehende oder von unseren eigenen abweichende Allgemeine Verkaufsbedingungen des Kunden nicht an, es sei denn wir h\u00e4tten ihrer Geltung ausdr\u00fccklich und schriftlich zugestimmt. Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen unseres Unternehmens haben Vorrang auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des K\u00e4ufers die Lieferung von Waren an den K\u00e4ufer vorbehaltlos ausf\u00fchren. 3. Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen unseres Unternehmens gelten auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4fte mit dem K\u00e4ufer und schlie\u00dfen jede abweichende Vereinbarung aus. 4. Fehler, Irrt\u00fcmer und eventuelle Auslassungen in den Prospekten, Preislisten und Angeboten unseres Unternehmens d\u00fcrfen von unserem Unternehmen berichtigt werden, ohne dass unser Unternehmen f\u00fcr die daraus resultierenden Sch\u00e4den haftet oder Schadensersatz schuldet. 5. Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen unseres Unternehmens gelten ausschlie\u00dflich f\u00fcr den Gesch\u00e4ftsverkehr mit Unternehmern, Kaufleuten und juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts.<br \/>\n<strong>\u00a7 2 Bestellungen und Angebotslisten <\/strong><br \/>\n1. Bestellungen des K\u00e4ufers verstehen sich als Angebot zum Abschluss eines Vertrages und gelten nur dann als vom Verk\u00e4ufer angenommen, wenn der Verk\u00e4ufer sie innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Bestellung schriftlich annimmt. 2. Der Inhalt der geschuldeten Leistung richtet sich ausschlie\u00dflich nach der schriftlichen Bestellungsbest\u00e4tigung und vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen. 3. Alle den Verkauf begleitenden Dokumente, Erl\u00e4uterungsschreiben sowie Preislisten werden als vertraulich betrachtet. Ihre Weitergabe an Dritte ist untersagt. 4. Die Verantwortung f\u00fcr die Richtigkeit der Bestellung liegt allein beim Besteller. Um die einwandfreie Ausf\u00fchrung der Bestellung zu erleichtern, verpflichtet sich der Besteller, dem Verk\u00e4ufer unverz\u00fcglich alle notwendigen Informationen \u00fcber die bestellte Ware mitzuteilen. 5. Der K\u00e4ufer verpflichtet sich, den Verk\u00e4ufer schadlos zu halten, falls der Verk\u00e4ufer (zwangsweise oder freiwillig) Dritte f\u00fcr Verletzungen von Marken, Patenten oder anderen gewerblichen Schutzrechten entsch\u00e4digen muss, die darauf zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, dass der Verk\u00e4ufer auf der Grundlage von Spezifikationen oder Entw\u00fcrfen des K\u00e4ufers Waren auf Bestellung hergestellt oder verarbeitet hat. 6. Der Verk\u00e4ufer beh\u00e4lt sich das Recht vor, die Beschreibung der Ware zu \u00e4ndern, wenn dies durch die geltende Gesetzgebung vorgeschrieben ist und wenn die \u00c4nderungen die Qualit\u00e4t und die Verwendbarkeit der Ware nicht ver\u00e4ndern.<br \/>\n<strong>\u00a7 3 Preise<\/strong><br \/>\n1. Der Kaufpreis ist der vom Verk\u00e4ufer genannte Preis. In den F\u00e4llen, in denen der Verk\u00e4ufer den Preis nicht angegeben hat, wird der Preis auf der Grundlage, der zum Zeitpunkt der Bestellung g\u00fcltigen neuesten Preislisten bestimmt. 2. Der Verk\u00e4ufer beh\u00e4lt sich das Recht vor, den Preis vor der Lieferung der Ware nach fr\u00fchzeitiger Unterrichtung des K\u00e4ufers zu erh\u00f6hen, wenn dies aufgrund von externen Preisentwicklungsfaktoren (z.B. Wechselkursschwankungen, W\u00e4hrungsregelungen, Zollerh\u00f6hungen, erhebliche Material- und Produktionskostensteigerungen) oder von Lieferanten auferlegten \u00c4nderungen notwendig wird. 3. Die Preise gelten als Preise f\u00fcr die Lieferung und Abholung \u201eex works- ab Werk\u201c (Incoterms 2020) angegeben, es sei denn, im Angebot oder in den Preislisten des Verk\u00e4ufers ist etwas anderes angegeben oder in einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Verk\u00e4ufer und dem K\u00e4ufer ist etwas anderes bestimmt. In F\u00e4llen, in denen sich der Verk\u00e4ufer bereit erkl\u00e4rt, die Ware an einen anderen Lieferort zu liefern (Erf\u00fcllung), gehen die Versandkosten zu Lasten des K\u00e4ufers, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben. 4. Der Verk\u00e4ufer tr\u00e4gt die Kosten f\u00fcr die normale Verpackung. Bei einer hochwertigen Verpackung tr\u00e4gt der K\u00e4ufer die Verpackungskosten. 5. Im Auftrag und auf Kosten des K\u00e4ufers kann der Verk\u00e4ufer die Ware versichern. 6. Die Preise verstehen sich netto zuz\u00fcglich der Mehrwertsteuer, die der K\u00e4ufer zus\u00e4tzlich an den Verk\u00e4ufer entrichtet.<br \/>\n<strong>\u00a7 4 Zahlungsbedingungen, Vorsch\u00fcsse<\/strong><br \/>\n1. Der K\u00e4ufer ist verpflichtet den Kaufpreis sofort nach Rechnungsstellung zu zahlen, es sei denn, auf der ausgestellten Rechnung ist ein F\u00e4lligkeitsdatum f\u00fcr die Zahlung angegeben. 2. Die Zahlungen haben ausschlie\u00dflich auf das Bankkonto des Verk\u00e4ufers zu erfolgen. Wechsel- und Scheckzahlungen werden nicht als Erf\u00fcllung der Verpflichtung zur Kaufpreiszahlung anerkannt. 3. Zwischen den Vertragsparteien kann vereinbart werden, dass der K\u00e4ufer eine Garantie der Bank, bei der er ein Konto h\u00e4lt (oder einer vom Verk\u00e4ufer akzeptierten Bank) vorlegen muss. In diesem Fall wird zwischen den Vertragsparteien vereinbart, dass jegliche Garantie in \u00dcbereinstimmung mit den Allgemeinen Richtlinien und Gebr\u00e4uchen f\u00fcr Dokumentenakkreditive, Revision 1993, ICC-Publikation Nr. 500 ausgestellt wird. 4. Wenn der K\u00e4ufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht Folge leistet, kann der Verk\u00e4ufer nach seiner Wahl und ohne Verzicht auf weitere Rechte wie folgt vorgehen:<br \/>\n&#8211; den Vertrag zu k\u00fcndigen oder von weiteren Warenlieferungen an den K\u00e4ufer abzusehen oder<br \/>\n&#8211; dem K\u00e4ufer die gesetzlichen Verzugszinsen auf den offenstehenden Betrag bis zur vollst\u00e4ndigen Zahlung in Rechnung zu stellen. Der K\u00e4ufer kann nachweisen, dass der Verzug keinen oder einen geringeren Schaden verursacht hat. 5. Vorsch\u00fcsse, Anzahlungen und Abschlagszahlungen, die f\u00fcr speziell angefertigte Waren, auf Bestellung hergestellte Waren oder Waren mit besonders niedriger Nachfrage geleistet werden, sind nicht erstattungsf\u00e4hig. 6. Zahlungen werden zun\u00e4chst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die \u00e4lteste f\u00e4llige Schuld angerechnet.<br \/>\n<strong>\u00a7 5 Warenlieferung<\/strong><br \/>\n1. Die Ablieferung der Waren erfolgt in der Betriebsst\u00e4tte des Verk\u00e4ufers unmittelbar nach entsprechender Unterrichtung des K\u00e4ufers durch den Verk\u00e4ufer. Haben die Parteien einen anderen Lieferort bestimmt, erfolgt die Ablieferung nach der Bereitstellung der Ware am Lieferort. 2. Ist eine bestimmte Lieferfrist vereinbart und erf\u00fcllt der Verk\u00e4ufer die Lieferverpflichtung nicht innerhalb der vereinbarten oder verl\u00e4ngerten Lieferfrist, so kann der K\u00e4ufer nach schriftlicher Ank\u00fcndigung einen Preisnachlass in H\u00f6he von 0,5 % des vereinbarten Kaufpreises f\u00fcr jede Woche Verzug (maximal 5 %) verlangen, es sei denn, es ist offensichtlich, dass dem K\u00e4ufer durch die Versp\u00e4tung kein Schaden entstanden ist. Die vorstehende Einschr\u00e4nkung gilt nicht, in den F\u00e4llen, in denen ein verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sowie in den F\u00e4llen, in denen der Verzug auf Arglist oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit beruht oder der Lieferant eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. 3. Liefert der Verk\u00e4ufer nicht fristgerecht, ist der K\u00e4ufer berechtigt, nach Ablauf einer Nachfrist vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist hat der K\u00e4ufer Anspruch auf Schadenersatz anstelle der Lieferung. 4. Sollte der K\u00e4ufer am vereinbarten Liefertermin in Annahmeverzug geraten, bleibt er zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet. In diesen F\u00e4llen lagert der Verk\u00e4ufer die Waren f\u00fcr Rechnung und auf Kosten des K\u00e4ufers. Die Waren k\u00f6nnen auch auf Kosten des K\u00e4ufers versichert werden.<br \/>\n<strong>\u00a7 6 Gefahr\u00fcbergang <\/strong><br \/>\nDie Gefahr der Verschlechterung oder Untergangs der Ware geht in den folgenden F\u00e4llen auf den K\u00e4ufer \u00fcber<br \/>\n&#8211; bei Lieferung der Ware au\u00dferhalb der Betriebsst\u00e4tte des Verk\u00e4ufers, geht die Gefahr zum Zeitpunkt der Ablieferung auf den K\u00e4ufer \u00fcber und wenn der K\u00e4ufer im Annahmeverzug kommt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verk\u00e4ufer dem K\u00e4ufer mitteilt, dass die Ware zur Lieferung bereitsteht.<br \/>\n&#8211; bei Lieferung der Ware in der Betriebsst\u00e4tte des Verk\u00e4ufers (ex works Incoterms 2020) geht die Gefahr zu dem Zeitpunkt auf den K\u00e4ufer \u00fcber, zu dem der Verk\u00e4ufer dem K\u00e4ufer mitteilt, dass die Ware zur Ablieferung bereitsteht.<br \/>\n<strong>\u00a7 7 Eigentumsvorbehalt<\/strong><br \/>\n1. Auch nach Ablieferung bzw. Gefahr\u00fcbergang und ungeachtet der \u00fcbrigen Bestimmungen dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen verbleibt die Ware bis zur vollst\u00e4ndigen Zahlung des Kaufpreises im Eigentum des Verk\u00e4ufers. 2. Nach einem R\u00fccktritt vom Vertrag hat der Verk\u00e4ufer das Recht, die Ware zur\u00fcckzufordern, sie an einen Dritten zu verkaufen oder \u00fcber sie nach Belieben zu verf\u00fcgen. 3. Bis zur vollst\u00e4ndigen Zahlung des Warenpreises verpflichtet sich der K\u00e4ufer, die Ware als Sequester des Verk\u00e4ufers zu halten und sie von seinem Eigentum oder dem Eigentum Dritter auszusondern sowie sie pfleglich zu lagern, aufzubewahren und zu ordnungsgem\u00e4\u00df zu versichern und das Eigentum des Verk\u00e4ufers an ihr kenntlich zu machen. 4. Der K\u00e4ufer ist zur Weiterver\u00e4u\u00dferung oder Verarbeitung nur unter den nachfolgenden Bedingungen berechtigt:<br \/>\n&#8211; die Weiterver\u00e4u\u00dferung oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Waren ist dem K\u00e4ufer nur im Rahmen seines ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsbetriebes und unter der Voraussetzung gestattet, dass sich seine Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse nicht verschlechtern<br \/>\n&#8211; der K\u00e4ufer tritt die Forderung mit allen Nebenrechten aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung der Ware, einschlie\u00dflich der Forderung aus dem Saldo des Kontokorrents, an den Verk\u00e4ufer ab.<br \/>\n&#8211; im Falle der Verarbeitung mit anderen, nicht dem Verk\u00e4ufer geh\u00f6renden Waren, erwirbt der Verk\u00e4ufer proportional Miteigentum an den verarbeiteten Waren. Dasselbe gilt, wenn die Waren des Verk\u00e4ufers mit den Waren anderer verbunden oder vermischt werden.<br \/>\n&#8211; verkauft der K\u00e4ufer die Forderung aus dem Weiterverkauf im Rahmen des Factorings, so tritt der K\u00e4ufer die gegen den Factor erworbene Forderung an den Verk\u00e4ufer ab und erstattet das f\u00fcr den Verkauf erhaltene Entgelt an den Verk\u00e4ufer. Der erstattende Kaufpreis darf den Wert der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware nicht \u00fcbersteigen. Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, dem Factor die Abtretung mitzuteilen, wenn er mit der Zahlung einer Rechnung mehr als 10 Tage in Verzug ist oder sich seine finanzielle Lage wesentlich verschlechtert. Der Verk\u00e4ufer nimmt die genannte Abtretung an.<br \/>\n5. Im Fall der Pf\u00e4ndung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der K\u00e4ufer den Verk\u00e4ufer unverz\u00fcglich zu benachrichtigen, damit der Verk\u00e4ufer Drittwiderspruchsklage erheben kann. Sollte der K\u00e4ufer die oben genannten Verpflichtung verletzten, haftet er f\u00fcr alle Sch\u00e4den, die daraus entstehen. 6. Der Verk\u00e4ufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des K\u00e4ufers freizugeben, soweit der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen des Verk\u00e4ufers \u00fcbersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten erfolgt durch den Verk\u00e4ufer.<br \/>\n<strong>\u00a7 8 Gew\u00e4hrleistung, Haftungsbeschr\u00e4nkung und Verj\u00e4hrung<\/strong><br \/>\n1. Der K\u00e4ufer hat die Ware zu pr\u00fcfen und festgestellte M\u00e4ngel innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware zu melden. 2. Der Verk\u00e4ufer haftet zwei Jahren lang daf\u00fcr, dass die gelieferte Ware frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist und die Spezifikationen und der gegebenenfalls schriftlich vereinbarten Beschaffenheit entspricht. Wurde die Ware nach den Entw\u00fcrfen des K\u00e4ufers hergestellt oder bearbeitet, so gew\u00e4hrleistet der Verk\u00e4ufer die einwandfreie Ausf\u00fchrung der Entw\u00fcrfe entsprechend den Anforderungen des K\u00e4ufers. Alle vom Verk\u00e4ufer dem K\u00e4ufer vorgeschlagenen Entw\u00fcrfe oder L\u00f6sungen sind nur indikative Vorschl\u00e4ge. Der K\u00e4ufer hat zu entscheiden, ob die genannten Entw\u00fcrfe f\u00fcr den Zweck, f\u00fcr den sie bestimmt sind, geeignet und passend sind. 3. Der Verk\u00e4ufer \u00fcbernimmt keine Haftung f\u00fcr die Eignung der Ware zu einem bestimmten Zweck, es sei denn, er hat diese Haftung ausdr\u00fccklich und schriftlich \u00fcbernommen. Die vom Verk\u00e4ufer vermarkteten Produkte sind nicht f\u00fcr die Verwendung in jedwedem spezifischen Bereich geeignet, es sei denn, der Verk\u00e4ufer hat eine ausdr\u00fcckliche Eignungserkl\u00e4rung abgegeben. Als spezifischer Bereich wird unter anderem der Bereich der Lebensmittelindustrie, der pharmazeutischen Industrie und anderer damit verbundener T\u00e4tigkeiten usw. angesehen. 4. Der Verk\u00e4ufer \u00fcbernimmt Haftung, wie oben beschrieben, unter folgenden Bedingungen:<br \/>\n&#8211; f\u00fcr M\u00e4ngel der Ware, die sich aus der Beschreibung der Ware oder aus den Angaben des K\u00e4ufers ergeben, \u00fcbernimmt der Verk\u00e4ufer keine Haftung.<br \/>\n&#8211; der Verk\u00e4ufer haftet nicht f\u00fcr die Mangelhaftigkeit der Ware, wenn der f\u00e4llige Kaufpreis nicht fristgerecht bezahlt wird.<br \/>\n&#8211; die Haftung des Verk\u00e4ufers erstreckt sich nicht auf Ersatzteile, Materialien oder andere Ausstattung, die vom K\u00e4ufer oder in dessen Auftrag hergestellt wurde, es sei denn, der Hersteller dieser Teile \u00fcbernimmt die Haftung gegen\u00fcber dem Verk\u00e4ufer.<br \/>\n&#8211; die Haftung des Verk\u00e4ufers erstreckt sich nicht auf das Fehlen der vereinbarten Beschaffenheit, die nicht schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurde.<br \/>\n&#8211; Unbeschadet des Absatzes 5 dieses Artikels d\u00fcrfen Schadensersatzanspr\u00fcche der Vertragsparteien untereinander, die sich aus Vertragsverletzung oder fahrl\u00e4ssiger unerlaubter Haftung ergeben kumulativ 100 % der Gesamtverg\u00fctung\/des Gesamtkaufpreises nicht \u00fcbersteigen, der vom Kunden an das Unternehmen w\u00e4hrend des vorangegangenen Zeitraums von zw\u00f6lf (12) aufeinanderfolgenden Monaten gezahlt wurde oder zu zahlen ist, und zwar ab dem Datum des Vertragsbruchs oder der Begehung des angeblichen Versto\u00dfes\/der Nichterf\u00fcllung der f\u00e4lligen Leistung gem\u00e4\u00df den Bedingungen von Artikel 332 Griechisches Zivilgesetzbuch und der geltenden Gesetzgebung.<br \/>\n5. Keine Bestimmung dieses Vertrags schlie\u00dft die Haftung der Vertragsparteien f\u00fcr Betrug, Totschlag, K\u00f6rperverletzung oder andere verwandte Straftaten, die vors\u00e4tzlich oder fahrl\u00e4ssig von einer Vertragspartei begangen wurden, aus noch schr\u00e4nkt sie in irgendeiner Weise ein, soweit diese Haftung nach der geltenden Gesetzgebung nicht vertraglich ausgeschlossen oder eingeschr\u00e4nkt werden kann. 6. Die vorstehend beschriebene Gew\u00e4hrleistung des Verk\u00e4ufers f\u00fcr M\u00e4ngel erstreckt sich nicht auf M\u00e4ngel an der Ware, die durch unsachgem\u00e4\u00dfe Installation oder Nutzung, Missbrauch, Fahrl\u00e4ssigkeit oder andere Gr\u00fcnde verursacht wurden. 7. Die Haftungsbeschr\u00e4nkung des Verk\u00e4ufers gilt nicht, wenn der Mangel vors\u00e4tzlich oder fahrl\u00e4ssig verursacht wurde sowie im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. 8. Ist die Ware mangelhaft oder weist sie die vereinbarte Beschaffenheit nicht aus, so ist der K\u00e4ufer berechtigt, als Nacherf\u00fcllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer neuen mangelfreien Ware zu verlangen, wenn er dem Verk\u00e4ufer das Vorliegen eines Mangels innerhalb von zehn (10) Kalendertagen ab dem Tag der Feststellung des Mangels telefonisch oder schriftlich anzeigt. 9. Im Falle eines vom Verk\u00e4ufer zu vertretenden Mangels der Ware oder Fehlens der vereinbarten Beschaffenheit, das dem Verk\u00e4ufer mitgeteilt wurde, ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, die Ware kostenlos zu ersetzen oder die M\u00e4ngel zu beseitigen. Ist der Verk\u00e4ufer nicht bereit oder in der Lage, den Mangel zu beheben oder die Ware zu ersetzen, hat der K\u00e4ufer das Recht, vom Kauf zur\u00fcckzutreten (R\u00fccktritt vom Vertrag) oder den Preis herabzusetzen (Preisminderung).<br \/>\nDem Verk\u00e4ufer bleibt das Recht vorbehalten, nach seiner Wahl Schadensersatz in Form von Geldersatz zu leisten oder die Ware zu ersetzen. Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle der Ausf\u00fchrung einer Bestellung durch den Verk\u00e4ufer, die speziell f\u00fcr den K\u00e4ufer angepasst wurde und nicht im Warenkatalog des Unternehmens enthalten ist, der R\u00fccktritt unm\u00f6glich wird, wenn die Herstellung und Installation der Ware im Betrieb des K\u00e4ufers abgeschlossen ist. 10. Die Rechte des K\u00e4ufers wegen M\u00e4ngeln und fehlender vereinbarter Beschaffenheit der Ware verj\u00e4hren innerhalb von zwei Jahren ab dem gesetzlichen Verj\u00e4hrungsbeginn. 11. Die Vertragsparteien haften f\u00fcr die Verletzung dieser Bestimmungen oder f\u00fcr ihr Vers\u00e4umnis ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erf\u00fcllen nicht einander, wenn die Verletzung oder das Vers\u00e4umnis auf ein zuf\u00e4lliges Ereignis oder ein Ereignis h\u00f6herer Gewalt zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, unter anderem Krieg, Pandemie, Br\u00e4nde, Streiks usw. Beabsichtigt eine Vertragspartei von dieser Klausel Gebrauch zu machen, so unterrichtet sie die andere Vertragspartei unverz\u00fcglich \u00fcber den Eintritt des betreffenden Ereignisses h\u00f6herer Gewalt, soweit dies m\u00f6glich ist. Die Vertragspartei, die sich auf das Ereignis h\u00f6herer Gewalt beruft, unternimmt alle Anstrengungen, um die nachteiligen Auswirkungen dieses Ereignisses zu verhindern, und nimmt ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag unverz\u00fcglich nach dessen Wegfall auf. Dauert das Ereignis h\u00f6herer Gewalt l\u00e4nger als f\u00fcnfzehn (15) Tage ab dem Datum, an dem die Vertragspartei, die sich auf dieses Ereignis beruft, ihre Verpflichtungen h\u00e4tte erf\u00fcllen m\u00fcssen, ist die andere Partei berechtigt, diesen Vertrag durch schriftliche Mitteilung zu k\u00fcndigen, was die sofortige Beendigung des Vertrags zur Folge hat.<br \/>\n<strong>\u00a7 9 Sonstige Bestimmungen<\/strong><br \/>\n1. Der Verk\u00e4ufer hat das Recht, die Ware zu ver\u00e4ndern und zu verbessern, ohne den K\u00e4ufer vorher zu informieren, vorausgesetzt, dass die Ver\u00e4nderung oder Verbesserung die Form oder Funktion der Ware nicht erschwert oder beeintr\u00e4chtigt. 2. Vorliegende Bedingungen ersetzen alle anderen fr\u00fcheren Vereinbarungen der Parteien, die durch die Unterzeichnung dieser Bedingungen aufgehoben werden. 3. Vorliegende Bedingungen d\u00fcrfen ohne schriftliche Zustimmung der Parteien nicht an Dritte weitergegeben werden. 4. Jede Partei tr\u00e4gt ihre eigenen Kosten f\u00fcr die Durchf\u00fchrung dieser Vereinbarung.<br \/>\n<strong>\u00a7 10 Anwendbares Recht \u2013 Gerichtsstand<\/strong><br \/>\n1. F\u00fcr dieses Vertragsverh\u00e4ltnis gilt das Recht des Landes, in dem der Verk\u00e4ufer seinen Sitz hat. Beide Parteien erkennen die ausschlie\u00dfliche Zust\u00e4ndigkeit der Gerichte am Sitz des Verk\u00e4ufers an.<br \/>\n2. Der Verk\u00e4ufer hat das Recht, vor den Gerichten am Sitz des K\u00e4ufers und vor jedem anderen Gericht zu klagen, das nach nationalem oder internationalem Recht zust\u00e4ndig sein kann.<br \/>\n<strong>\u00a7 11. Teilnichtigkeit <\/strong><br \/>\nSollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen oder eine sonstige Vereinbarung zwischen uns und dem Kunden unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht ber\u00fchrt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Erfolg m\u00f6glichst nahekommt.<br \/>\n<strong>\u00a7 12. Personenbezogene Daten<\/strong><br \/>\nWir erinnern unsere Kunden daran, dass unser Unternehmen die Bestimmungen der europ\u00e4ischen und griechischen Gesetzgebung zum Schutz personenbezogener Daten streng einh\u00e4lt und insbesondere die Verordnung zum Schutz personenbezogener Daten (EU 2016\/679), die durch das Gesetz Nr. 4624\/2019 in griechisches Recht umgesetzt wurde, vollst\u00e4ndig einh\u00e4lt. Daher werden Ihre personenbezogenen Daten von uns mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitungssysteme gem\u00e4\u00df den Bestimmungen des griechischen Gesetzes \u00fcber den Schutz personenbezogener Daten verarbeitet &#8211; ausschlie\u00dflich f\u00fcr die Gesch\u00e4fte.<br \/>\nIm Rahmen der Ausf\u00fchrung einer Bestellung k\u00f6nnen bestimmte Daten (Name, Anschrift, Buchhaltungsdaten und ggf. Informationen \u00fcber die Nichteinhaltung der Zahlungen des Kunden) an Wirtschaftsauskunfteien \u00fcbermittelt werden, falls der Kunde eine juristische Person ist.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1 Geltungsbereich 1. Folgende Allgemeinen Verkaufsbedingungen unseres Unternehmens gelten ausschlie\u00dflich, soweit sie nicht durch eine individuelle schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien abge\u00e4ndert werden. 2. F\u00fcr Angebote, Bestellungsannahmen, Bestellungsbest\u00e4tigungen sowie den Verkauf unserer Waren gelten vorliegende Allgemeine Verkaufsbedingungen. 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